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Praxis

Übernahme-Checkliste: Von der ersten Anfrage bis zur Übergabe

Diskretion, Zählwerk-Nachweise, Standort- und Mietvertragsprüfung, Erlaubnisantrag, Übergabe: der komplette Ablauf einer Spielhallen-Übernahme in acht Schritten.

Redaktioneller Stand: 21.07.2026 – dieser Beitrag ist eine redaktionelle Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Angaben vor Entscheidungen prüfen.

Eine Spielhallen-Übernahme scheitert selten am Preis – sie scheitert an Reihenfolge-Fehlern: Der Käufer zahlt, bevor der Standort geprüft ist; der Verkäufer redet, bevor die Vertraulichkeit steht; der Erlaubnisantrag startet, wenn der Mietvertrag längst hätte stehen müssen. Diese Checkliste bringt die Schritte in die richtige Reihenfolge.

Schritt 1: Diskretion absichern

Für den Verkäufer ist die Übernahme so lange ein Risiko, wie Mitarbeiter, Vermieter oder Konkurrenz davon erfahren könnten. Seriöse Interessenten akzeptieren deshalb eine dokumentierte Vertraulichkeits-Bestätigung, bevor Adresse und Unterlagen offengelegt werden – genau so funktioniert der Kontakt-Moment auf SpielhallenScout.

Schritt 2: Ertrag mit Zählwerk-Daten belegen lassen

Die Kernkennzahl ist der Saldo II – die elektronisch gezählte Bruttokasse, die auch die Vergnügungssteuersatzungen als Bemessungsgrundlage nutzen. Sie ist manipulationssicher dokumentierbar: Lassen Sie sich die Auslesedaten der Geräte und die Vergnügungssteuer-Anmeldungen der letzten 24 bis 48 Monate zeigen und gleichen Sie beide ab. In der Branche ist die Plausibilisierung über Zählwerkauslesungen der übliche Weg der Kaufpreisprüfung.

Schritt 3: Die Steuerlast des Standorts kennen

Die Vergnügungssteuer variiert zwischen 0 % (Bayern) und 29 % vom Netto-Einspielergebnis (Worms) – bei identischem Saldo trennt das Welten im Nettoertrag. Fragen Sie den konkreten Satz und das Modell (Prozent vom Einspielergebnis brutto oder netto, Prozent vom Spieleinsatz, Mindestbetrag je Gerät) bei der Standort-Gemeinde ab; verlassen Sie sich nicht auf pauschale Prozentwerte aus Inseraten.

Schritt 4: Standort- und Erlaubnisprüfung vor jedem Gebot

  • Restlaufzeit der bestehenden Erlaubnis und Status (Einzel- oder Verbunderlaubnis) schriftlich geben lassen.
  • Abstandsgebot am Standort prüfen: Erfüllt die Halle die aktuellen Landesregeln aus eigener Kraft oder nur über Bestandsschutz? Beim Betreiberwechsel wird neu geprüft.
  • Verbund-Objekte gesondert bewerten: Übergangs-Erlaubnisse laufen aus (NRW spätestens Ende 2028, Bayern Mitte 2031) und sind beim Verkauf regelmäßig nicht auf den Käufer übertragbar.
  • Eigene Erlaubnisfähigkeit sicherstellen: Führungszeugnis, Gewerbezentralregister, steuerliche Unbedenklichkeit, Sachkunde/Unterrichtung, Sozialkonzept.

Schritt 5: Mietvertrag vor dem Kaufvertrag klären

Ohne Vermieter-Zustimmung kein Deal: Der Eintritt in den Mietvertrag braucht eine dreiseitige Vereinbarung oder einen Neuabschluss, und die Übergabe ohne Zustimmung riskiert die fristlose Kündigung. Prüfen Sie Restlaufzeit und Optionen (sie begrenzen zusammen mit der Erlaubnis Ihren Ertragshorizont), die Formkette des Vertrags samt Nachträgen, den Nutzungszweck und aufgelaufene Indexerhöhungen.

Schritt 6: Gerätepark realistisch bewerten

Geldspielgeräte verlieren rund ein Viertel ihres Werts pro Jahr; steuerlich sind sie nach vier Jahren abgeschrieben, und die praktische Aufstelldauer endet nach 48 Monaten. Fragen Sie je Gerät: Baujahr, Zulassungsstatus und nächster Prüftermin, Eigentum oder Leasing/Miete. Ein Park aus gemieteten oder auslaufenden Geräten gehört nicht zum Substanzwert.

Schritt 7: Kaufvertrag mit den richtigen Bedingungen

  • Aufschiebende Bedingungen: Vermieter-Zustimmung und (je nach Verhandlungsmacht) Erteilung der neuen Erlaubnis.
  • Inventarliste mit Eigentumsnachweis, Übernahme oder Ablösung von Liefer- und Wartungsverträgen.
  • Klarheit über die Struktur: Beim Asset-Deal wandern Betrieb und Inventar, die Erlaubnis nie; beim Share-Deal bleibt die Gesellschaft Mieterin und Erlaubnisinhaberin – dafür übernehmen Sie ihre Verbindlichkeiten und Change-of-Control-Klauseln.
  • Wettbewerbsverbot des Verkäufers im Umkreis, Übergabe-Stichtag und Kassenschnitt mit Zählwerkauslesung.

Schritt 8: Erlaubnisantrag früh, Übergabe sauber

Zwischen Übergabe und neuer Erlaubnis darf die Halle nicht unter alter Erlaubnis weiterlaufen – der NRW-Erlass verlangt ausdrücklich die Schließung bis zur Neuerteilung. Planen Sie deshalb rückwärts: Antrag mit vollständigen Unterlagen möglichst sechs Monate vor dem Zieltermin (NRW-Empfehlung; Berlin nennt bei vollständigen Unterlagen rund einen Monat Bearbeitungszeit), Übergabe-Stichtag erst nach Erlaubniserteilung oder mit eingepreister Schließzeit.

Kurzfassung: Erst Vertraulichkeit, dann Zahlen, dann Standort und Mietvertrag, dann Preis, dann Erlaubnis – und die Übergabe zuletzt. Wer die Reihenfolge einhält, zahlt für das, was er wirklich bekommt.

Quellen

  1. Vergnügungssteuersatzung Köln (Bemessungsgrundlage elektronisch gezählte Bruttokasse, PDF) https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/satzungen/satzung_zur_besteuerung_des_spielvergnuegens_an_geldspielger%C3%A4ten_2023_12_15.pdf
  2. Vergnügungssteuersatzung Worms (29 % Spielhallen, PDF) https://www.worms.de/neu-de-wAssets/docs/buergerservice/ortsrecht-satzungen/9002_Vergnuegungssteuersatzung.pdf
  3. Bayerisches Kommunalabgabengesetz Art. 3 (keine Vergnügungssteuer) https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKAG/true
  4. NRW-Erlass zum Erlaubnisverfahren für Spielhallen v. 19.02.2025 (Schließung beim Betreiberwechsel, 6-Monats-Empfehlung, PDF) https://www.im.nrw/system/files/media/document/file/erlass-erlaubnisverfahren-spielhallen.pdf
  5. Hessisches Innenministerium: Merkblatt Spielhallen (Unterlagen Neuantrag, PDF) https://innen.hessen.de/sites/innen.hessen.de/files/2025-08/merkblatt_spielhallen.pdf
  6. Berlin: Dienstleistung Spielhallenerlaubnis (Bearbeitungszeit) https://service.berlin.de/dienstleistung/328740/
  7. § 29 GlüStV 2021 (Übergangsregelung Verbundspielhallen) https://lxgesetze.de/gl%C3%BCstv-2021/29
  8. BayAGGlüStV Art. 15 (Übergangsfristen bis 30.06.2031) https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayAGGlueStV/true?view=Print
  9. BMF: AfA-Tabelle AV (Geldspielgeräte 4 Jahre) https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Betriebspruefung/AfA-Tabellen/Ergaenzende-AfA-Tabellen/AfA-Tabelle_AV.html
  10. § 7 SpielV (wiederkehrende Prüfung der Geldspielgeräte) https://www.gesetze-im-internet.de/spielv/BJNR001530962.html
  11. §§ 540, 543 BGB (Gebrauchsüberlassung, fristlose Kündigung) https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__543.html
  12. viaduct partners: Spielhalle kaufen (Plausibilisierung über Zählwerkauslesungen) https://www.viaductus.de/spielhalle-kaufen

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