Spielhallen-Bewertung
Was ist Ihre Spielhalle wert?
Schätzen Sie in zwei Schritten die realistische Verkaufspreis-Spanne: kostenlos, unverbindlich, ohne Login.
Wie viel wirft der Betrieb ab?
Durchschnittlicher monatlicher Saldo II (elektronisch gezählte Bruttokasse nach Röhrenkorrekturen). Nicht sicher? Nehmen Sie die groben monatlichen Netto-Einnahmen.
So setzt sich der Verkaufspreis zusammen
Der Rechner arbeitet nach dem modifizierten Ertragswertverfahren, wie es Handwerkskammern (AWH-Standard) und Sachverständige (BVS) für kleine Betriebe nutzen – angepasst an die Besonderheit, dass die Spielhallen-Erlaubnis befristet und nicht übertragbar ist. Vier Faktoren bestimmen die Spanne:
Faktor 1
Nachhaltiger Ertrag
Basis ist der durchschnittliche monatliche Saldo II (elektronisch gezählte Bruttokasse). Davon gehen Vergnügungssteuer, Miete, Personal, Sonstiges und ein kalkulatorischer Unternehmerlohn ab – erst was danach übrig bleibt, ist bewertbarer Ertrag.
Faktor 2
Vergnügungssteuer
Der größte regionale Preistreiber: Belegte Sätze reichen 2024–2026 von 18 bis 29 % vom Einspielergebnis (z. B. Halle 18 %, Köln 20 %, Berlin 25 %, Worms 29 % – dort vom Netto-Einspielergebnis); Hamburg und Frankfurt besteuern den Spieleinsatz, Bayern erhebt keine Vergnügungssteuer. Der Rechner nimmt den Satz als eigenen Eingabewert.
Faktor 3
Ertragshorizont
Die Erlaubnis ist befristet und nicht übertragbar. Der Rechner kapitalisiert den Ertrag deshalb nur über das Minimum aus Erlaubnis-Restlaufzeit und Mietvertrags-Restlaufzeit inklusive Optionen – mit Kapitalisierungszinssätzen von 15 bis 25 %, wie sie der AWH-Standard für kleine Betriebe dokumentiert.
Faktor 4
Substanzwert
Geldspielgeräte gehen mit dem Zeitwert ein: Neupreis rund 10.000 €, Wertverlust etwa 25 % pro Jahr (steuerliche Nutzungsdauer 4 Jahre, Aufstelldauer 48 Monate), plus Grundausstattung. Leasing- oder Mietgeräte zählen nicht zur Substanz.
Häufige Fragen zum Verkaufspreis
- Was ist eine Ablöse bei einer Betriebsübernahme?
- Die Ablöse ist der Preis, den der Nachfolger für die Übernahme des laufenden Betriebs zahlt: eingerichteter Standort, Inventar und Geräte, eingespielte Abläufe und der Eintritt in bestehende Verträge. Sie ist kein Kaufpreis für eine Immobilie und keine Gebühr für eine Genehmigung.
- Was ist eine Spielhalle wert?
- Seriös bewertet wird in zwei Bausteinen: dem Ertragswert (nachhaltiger Jahresertrag aus dem Saldo II nach Abzug von Vergnügungssteuer, Miete, Personal, Sonstigem und kalkulatorischem Unternehmerlohn, kapitalisiert über die Restlaufzeit von Erlaubnis und Mietvertrag) und dem Substanzwert von Geräten und Ausstattung zum Zeitwert. Aktuelle Verkaufsinserate liegen zwischen rund 3 und 10 Monatssaldi – der Rechner oben bildet genau diese Methodik ab.
- Welche Rolle spielt die Vergnügungssteuer beim Verkaufspreis?
- Eine große: Die Sätze reichen je nach Gemeinde von 0 % in Bayern bis 29 % vom Netto-Einspielergebnis (Worms). Bei gleichem Saldo II bleibt am einen Standort deutlich mehr Nettoertrag als am anderen – entsprechend unterschiedlich fallen vertretbare Ablösen aus. Der Rechner nimmt Satz oder Betrag deshalb als eigene Eingabe.
- Zählt die Konzession zum Verkaufspreis?
- Nein. Die glücksspiel- bzw. gewerberechtliche Erlaubnis ist an die Person des Betreibers gebunden und nicht übertragbar – der Nachfolger beantragt sie selbst neu. Bezahlt wird der laufende Betrieb, nicht die Genehmigung. Die Restlaufzeit der bestehenden Erlaubnis fließt aber als Planbarkeits-Faktor in die Bewertung ein.
- Was gehört bei der Übernahme alles dazu?
- Üblich sind Inventar und Geräte, der Eintritt in den Mietvertrag sowie laufende Liefer- und Wartungsverträge. Was im Einzelnen übergeht, legen Verkäufer und Käufer im Übernahmevertrag fest – genau deshalb sollte die Verkaufspreis-Vorstellung vorab realistisch hergeleitet sein.
- Wie verkaufe ich, ohne dass es die Runde macht?
- Öffentlich sichtbar sind nur Kategorie, Region und Eckdaten. Adresse, Name und Unterlagen bleiben privat, bis Sie einem konkreten Interessenten Einsicht gewähren – jede Einsicht wird dokumentiert. Inserieren ist in der Gründungsphase kostenlos; die Provision von 9 % fällt nur bei erfolgreichem Verkauf an.
Alle Angaben sind allgemeine Informationen zur Bewertungs-Methodik – kein Wertgutachten und keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung.
Quellen der Methodik
- ZDH: AWH-Verfahren (Kapitalisierungszinssätze 15–25 %) – https://www.zdh.de/ueber-uns/fachbereich-gewerbefoerderung/betriebsnachfolge/das-awh-verfahren-zur-bewertung-von-handwerksbetrieben/
- BVS Standard BW1 (begrenzter Kapitalisierungszeitraum + Substanzwert) – https://www.bvs-ev.de/fileupload/files/66964bb72cb43_BVS_Standpunkte_Standard_BW1.pdf
- BMF-AfA-Tabelle AV, Pos. 7.5.1 (Geldspielgeräte: 4 Jahre Nutzungsdauer) – https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Betriebspruefung/AfA-Tabellen/Ergaenzende-AfA-Tabellen/AfA-Tabelle_AV.html
- Vergnügungssteuer-Beispiele: Köln 20 % (Satzung) – https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/satzungen/satzung_zur_besteuerung_des_spielvergnuegens_an_geldspielger%C3%A4ten_2023_12_15.pdf
- Berlin 25 % ab 2025 (SenFin-FAQ) – https://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/informationen-fuer-steuerzahler-/faq-steuern/artikel.9363.php
- Bayern: keine Vergnügungssteuer (Art. 3 Abs. 3 BayKAG) – https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKAG/true
- Live-Vergleichsinserate (gamblingmarket.de, Abruf 07/2026: 2,8–10 Monatssaldi) – https://gamblingmarket.de/
Die vollständige Herleitung mit allen Belegen steht im Ratgeber zur Ablöse-Bewertung.