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Recht & Erlaubnis

Erlaubnis beim Betreiberwechsel: Neuantrag, Unterlagen, Fristen

Die Spielhallen-Erlaubnis ist personengebunden und wandert nie mit. Was Käufer beim Neuantrag erwartet: Unterlagen, Behörden, Gebühren, Zeitplan und die Schließungs-Falle.

Redaktioneller Stand: 21.07.2026 – dieser Beitrag ist eine redaktionelle Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Angaben vor Entscheidungen prüfen.

Der wichtigste Satz jeder Spielhallen-Übernahme steht nicht im Kaufvertrag, sondern im Erlaubnisrecht: Die Erlaubnis ist an die Person des Betreibers gebunden und kann nicht übertragen werden. Amtliche Serviceportale formulieren es unmissverständlich – jede Änderung des Inhabers erfordert eine neue Erlaubnis. Wer eine Spielhalle kauft, kauft also den Betrieb und beantragt die Erlaubnis selbst neu.

Welche Erlaubnisse gebraucht werden

Grundlage ist § 24 des Glücksspielstaatsvertrags 2021: Errichtung und Betrieb einer Spielhalle brauchen eine glücksspielrechtliche Erlaubnis, die schriftlich erteilt und immer befristet wird. Seit der Föderalismusreform ist das Spielhallenrecht Ländersache – deshalb unterscheidet sich die zweite, gewerberechtliche Ebene je nach Bundesland:

  • In Berlin ersetzt das Spielhallengesetz den früheren § 33i der Gewerbeordnung vollständig; in Nordrhein-Westfalen übernimmt das Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag diese Rolle.
  • Hessen verlangt neben der glücksspielrechtlichen Erlaubnis die Geldspielgeräte-Erlaubnis nach § 33c GewO.
  • In anderen Ländern (z. B. Bayern) besteht die Spielhallenerlaubnis nach § 33i GewO neben dem Landesrecht fort.

Praxisfolge: Die genaue Erlaubnis-Architektur hängt vom Bundesland ab. Klären Sie vor dem Kauf mit der örtlichen Ordnungs- oder Gewerbebehörde, welche Erlaubnisse am Standort konkret nötig sind.

Die Unterlagen für den Neuantrag

Die Anforderungslisten der Behörden ähneln sich bundesweit. Das amtliche hessische Merkblatt und die NRW-Kommunalportale nennen übereinstimmend:

  • Führungszeugnis zur Behördenvorlage (§ 30 BZRG) und Auszug aus dem Gewerbezentralregister – für Betreiber, Geschäftsführung und Verantwortliche vor Ort.
  • Bescheinigungen des Finanzamts und der Stadt-/Gemeindekasse über fehlende Steuerrückstände.
  • Miet-, Pacht- oder Kaufvertrag für die Räume plus Grundrisszeichnung.
  • Nachweis der Mindestabstände am Standort (dazu ausführlich der Ratgeber zum Abstandsgebot).
  • Sozialkonzept nach § 6 GlüStV 2021 sowie Sachkunde- und Schulungsnachweise für Betreiber und Personal.

Alle Bescheinigungen dürfen in der Regel höchstens sechs Monate alt sein; Anträge laufen pro Standort getrennt. Die Gebühren variieren stark: Hessen nennt 222 bis 5.500 €, Leverkusen (NRW) 100 bis 5.000 €, Berlin 1.000 bis 3.000 €.

Der Zeitplan – und die Schließungs-Falle

Berlin gibt als Bearbeitungszeit rund einen Monat bei vollständigen Unterlagen an; der NRW-Erlass zum Erlaubnisverfahren empfiehlt, den Antrag sechs Monate vor dem gewünschten Beginn zu stellen. Entscheidend ist die Lücke dazwischen: Das hessische Merkblatt stellt klar, dass die Spielhalle vor Erteilung der Erlaubnis nicht betrieben werden darf, und der NRW-Erlass formuliert für den Betreiberwechsel ausdrücklich, dass die Halle bis zur Erteilung der neuen Genehmigung geschlossen werden muss – ein Weiterbetrieb unter alter Erlaubnis wäre illegal.

Kalkulieren Sie die Schließzeit in den Kaufpreis ein oder gestalten Sie die Übergabe so, dass der Erlaubnisantrag des Käufers vor dem Stichtag entschieden ist. Ein nahtloser Übergang gelingt nur mit früher Antragstellung.

Befristung: Der Wert hat ein Ablaufdatum

Die neue Erlaubnis wird befristet erteilt – in NRW beispielsweise auf längstens sieben Jahre, eine Verlängerung auf Vorrat lehnt das Ministerium ab; nach Ablauf wird erneut umfassend geprüft. Für die Bewertung heißt das: Nicht die Restlaufzeit der Verkäufer-Erlaubnis zählt für den Käufer, sondern die Laufzeit, die er selbst realistisch erhält – und ob der Standort die heutige Prüfung besteht.

Quellen

  1. § 24 GlüStV 2021 (Erlaubnispflicht, Schriftform, Befristung) https://lxgesetze.de/gl%C3%BCstv-2021/24
  2. GlüStV 2021, amtliche Fassung (Sachsen, revosax) https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/19073-Gluecksspielstaatsvertrag-2021
  3. § 33i GewO (gewerberechtliche Spielhallenerlaubnis) https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__33i.html
  4. Serviceportal Velbert: Spielhallenerlaubnis ist personengebunden (Inhaberwechsel = neue Erlaubnis) https://serviceportal.velbert.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/666135/show
  5. Kommunalportal Leverkusen: Spielhallenerlaubnis (Unterlagen, Gebühren) https://leverkusen.kommunalportal.nrw/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/17563/show
  6. Hessisches Innenministerium: Merkblatt Spielhallen (Unterlagen, Gebühren, Betriebsverbot vor Erteilung, PDF) https://innen.hessen.de/sites/innen.hessen.de/files/2025-08/merkblatt_spielhallen.pdf
  7. NRW-Erlass zum Erlaubnisverfahren für Spielhallen v. 19.02.2025 (Betreiberwechsel, 6-Monats-Empfehlung, 7-Jahres-Befristung, PDF) https://www.im.nrw/system/files/media/document/file/erlass-erlaubnisverfahren-spielhallen.pdf
  8. Berlin: Dienstleistung Spielhallenerlaubnis (Bearbeitungszeit, Gebühren) https://service.berlin.de/dienstleistung/328740/
  9. Spielhallengesetz Berlin (§ 9: ersetzt § 33i GewO, PDF) https://www.automatenwirtschaft.de/wp-content/uploads/2025/01/Spielhallengesetz_BE.pdf
  10. BVerfG, Beschl. v. 07.03.2017, 1 BvR 1314/12 (Länderkompetenz Spielhallenrecht) https://www.bverfg.de/e/rs20170307_1bvr131412

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